Kontrolle des ruhenden Verkehrs

Die Verkehrssicherheit der älteren Bevölkerung und der Kinder genießt höchste Priorität in der Kerngemeinde Höchst i. Odw. und den Ortsteilen. Daher werden ab sofort vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfinden. Wir weisen in diesem Zusammenhang freundlicherweise darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg in nicht eigens gekennzeichneten Flächen, das Parken entgegen der Fahrtrichtung, das verkehrsbehindernde Parken vor oder gegenüber Grundstückszufahrten sowie das Parken in unübersichtlichen Kurvenbereichen nicht gestattet sind.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger die Verkehrsregeln einzuhalten.

Bitsch, Bürgermeister