Kontrolle
des ruhenden Verkehrs
Die
Verkehrssicherheit der älteren Bevölkerung und der Kinder genießt höchste
Priorität in der Kerngemeinde Höchst i. Odw. und den Ortsteilen. Daher werden
ab sofort vermehrt Kontrollen des ruhenden Verkehrs stattfinden. Wir weisen in
diesem Zusammenhang freundlicherweise darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg
in nicht eigens gekennzeichneten Flächen, das Parken entgegen der
Fahrtrichtung, das verkehrsbehindernde Parken vor oder gegenüber Grundstückszufahrten
sowie das Parken in unübersichtlichen Kurvenbereichen nicht gestattet sind.
Wir
bitten die Bürgerinnen und Bürger die Verkehrsregeln einzuhalten.
Bitsch,
Bürgermeister