Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Am 15. Februar 2012 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:

      ·         Grundsteuer (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2012)

·         Wassergeld – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2012)

·         Abwassergebühren – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2012)

·         Abfallgebühren (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2012)

·         Gewerbesteuer – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2012)

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweiligen Bescheiden zu ersehen.

Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehende Fälligkeitstermine zu beachten, um sich die Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.

Bei den laut Bescheid mit ( - ) gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Guthaben, die mit den fälligen Forderungen vor Abbuchung verrechnet werden bzw. von Selbstzahlern in Abzug zu bringen sind.

Soll das Guthaben auf Antrag ausbezahlt werden, ist Voraussetzung, dass alle Zahlungen im Jahr 2011 geleistet wurden.

 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Höchst i. Odw.

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