Fälligkeit
von Steuern und Gebühren
Am
15.
Februar 2012 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:
·
Wassergeld – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit
15. Februar 2012)
·
Abwassergebühren – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit
15. Februar 2012)
·
Abfallgebühren (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar
2012)
·
Gewerbesteuer – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit
15. Februar 2012)
Die Zahlungstermine und die zu
zahlenden Beträge sind aus den jeweiligen Bescheiden zu ersehen.
Steuerpflichtige, die noch nicht
am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehende Fälligkeitstermine
zu beachten, um sich die Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei
Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden,
zu ersparen.
Bei
den laut Bescheid mit ( - ) gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um
Guthaben, die mit den fälligen Forderungen vor Abbuchung verrechnet werden bzw.
von Selbstzahlern in Abzug zu bringen sind.
Soll
das Guthaben auf Antrag ausbezahlt werden, ist Voraussetzung, dass alle
Zahlungen im Jahr 2011 geleistet wurden.
Der
Gemeindevorstand der
Gemeinde
Höchst i. Odw.
- Gemeindekasse -