Grundbesitzabgaben 1

Grundbesitzabgaben


Die Grundbesitzabgaben bestehen aus:

  • der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke
  • den Wasser- und Abwassergebühren
  • den Abfall- bzw. Müllgebühren

Die Grundbesitzabgaben werden in einem jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid zusammengefasst.

Grundsätzlich besteht ein Grundbesitzabgabebescheid aus 3 Seiten. 
Nachfolgend wird nun ein Beispiel für den Aufbau eines Grundbesitzabgabebescheid dargestellt.
Das genannte Beispiel wird pro Seite behandelt.
Hierbei werden die einzelnen Positionen pro Seite separat betrachtet und jeweils genauer erläutert. 



Grundbesitzabgabebescheid
SEITE 1


Festsetzung der Grundsteuer A und Grundsteuer B

Der Jahresbetrag in Höhe von 34,65 € ist in 4 Raten von jeweils 8,66 € zu zahlen. 
Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.


Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren

Bei der Festsetzung Wasser/ Abwasser handelt es sich hier lediglich um eine Zusammenfassung der detaillierten Darstellung. Die genaue Aufteilung erfolgt auf Seite 3 des Grundbesitzabgabenbescheides.
Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.



Festsetzung der Gebühr für Niederschlagswasser

Der Jahresbetrag in Höhe von 22,04 € ist in 4 Raten von jeweils 5,51 € zu zahlen.
Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.



Festsetzung der Abfallgebühren

Der Jahresbetrag in Höhe von 180,60 € ist in 4 Raten von jeweils 45,15 € zu zahlen. 
Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.





Die Grundsteuer A / Grundsteuer B berechnet sich
anhand des Grundsteuermessbetrags, welcher vom Finanzamt Michelstadt festgelegt wird. Dieser wird mit dem Hebesatz, der jährlich von der Gemeinde 
festgesetzt wird, multipliziert.








Die Abrechnung der Wasser- und Abwasserwassergebühren berechnet sich anhand der verbrauchten m³ für den Zeitraum 01.01. – 31.12. des Vorjahres zuzüglich der Grundgebühr. Der Verbrauch wird durch Ablesung oder Mitteilung des Wasserzählerstandes ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Vorausleistung für das lfd. Jahr. Der Gebühren werden in der Wasserversorgungssatzung und in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i.Odw. festgesetzt.





Die Niederschlagswassergebühr ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Der Gebühr und Festsetzung werden in der in der
Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. festgesetzt bzw. geregelt. Die Flächen entnehmen Sie bitte dem Flächenerfassungsbogen zur gesplitteten Abwassergebühr.





Die Berechnung der Abfallgebühr erfolgt nach Anzahl und Größe der jeweiligen Müllgefäße. 
Die Festsetzung der Müllabfuhrgebühren erfolgt im Auftrag des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald (MZVO). Die Tarife der einzelnen Müllgefäße werden in der Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung und Abfallwirtschaft im Verbandsbereich Odenwaldkreis festgelegt.