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Zweitwohnungssteuer
Einführung der Zweitwohnungssteuer
Mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer werden ab 01. Juli 2023
Einwohner, die in Höchst i.Odw. lediglich mit Nebenwohnsitz gemeldet sind,
an der Finanzierung der kommunalen Aufgaben beteiligt. Bei der Erhebung spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind oder ob die Wohnung unentgeltlich oder zu einem geringen Entgelt überlassen wird.
Als Wohnung gilt jede Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Wer eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat das der Gemeinde - innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Daher wird in den nächsten Wochen allen aktuell gemeldeten Personen mit einem Nebenwohnsitz in Höchst i.Odw. ein Erklärungsbogen zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Höchst i.Odw. zugesandt.
Wir bitten um Rückgabe des Erklärungsbogens mit den entsprechenden Nachweisen bis zum im Schreiben genannter Abgabefrist.