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Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
Die Friedhöfe dienen nicht nur als letzte Ruhestätte des Menschen, sondern sollen auch durch ihre Grünanlagen einen Ruhe- und Erholungsort schaffen, an dem Angehörige ein möglichst ungestörtes Totengedenken ermöglicht wird.
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Höchst i. Odw. verwaltet derzeit vier kommunalen Friedhöfe. Diese befinden sich jeweils in den Ortsteilen Mümling-Grumbach, Hummetroth und Hassenroth sowie im Ortskernbereich der Gemeinde Höchst i. Odw.
Der Bauhof der Gemeinde Höchst i. Odw. ist regelmäßig mit der Pflege der Friedhöfe beschäftigt. Zudem befindet sich ein geschlossener jüdischer Friedhof in Höchst, auf welchem keine Bestattungen mehr durchgeführt werden.
Im Rahmen der Friedhofsverwaltung werden u.a. die Zulassung von Grabmalen sowie der Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen organisiert.
Den Angehörigen steht eine große Auswahl an Bestattungsarten auf den Friedhöfen der Gemeinde Höchst i. odw. frei. Neben den Familiengrabstätten, Urnengrabstätten und Einzelgrabstätten gibt es auch die Möglichkeit der Urnenbeisetzung sowie Sargbeisetzung auf einem Rasengrabfeld.
Hier kann eine anonyme- oder halbanonyme Beisetzung erfolgen. Bei der halbanonymen Bestattungsvariante ist die Anbringung eines Namensschildes an einer Stele möglich. Hier sind die Daten des Verstorbenen mit Geburts- und Sterbejahr eingeprägt. Für die Angehörigen und Hinterbliebenen sind keine Pflegemaßnahmen mehr notwendig, da die Rasenfläche durch den Bauhof gemäht und gepflegt wird. Auch Folgekosten wie z.B. für Grabeinfassungen fallen nicht an.
Anträge zum Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sowie zum Aufbau eines Grabsteines sind in der Regel schriftlich einzureichen und bedürfen einer Genehmigung und Freigabe der Friedhofsverwaltung. Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Friedhöfen richten sich hierbei nach der Nutzungszeit und der gewählten Grabart.
Aktuell stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Im Bereich der Friedhofsverwaltung steht Ihnen folgende Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung zur Verfügung:
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