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Änderung bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten in Bezug auf die Alters- und Ehejubiläen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gemäß den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten, insbesondere im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen, nur mit einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zulässig.
- Altersjubiläen im Sinne dieser Einwilligung sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes Folgende.
- Die Datenverarbeitung und Verwendung der genannten Daten erfolgen ausschließlich für Zwecke der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Höchst i. Odw.
- Die personenbezogenen Daten werden weiterhin an den Verlag Linus Wittich Medien KG, als Auftragsdatenverarbeiter für den Druck, weitergegeben.
Alters- und Ehejubiläen können zukünftig im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde
Höchst i. Odw. nur noch veröffentlicht werden, wenn die Jubilarin bzw. der Jubilar dem vorher schriftlich zustimmt.
Eine Zustimmung muss der Gemeinde Höchst mindestens 14 Tage vor dem Jubiläum vorgelegt werden.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Höchst i. Odw. ein Einwilligungsformular erstellt: