Bebauungsplan „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“ im Ortsteil Höchst hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung / Veröffentlichung im Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“ im Ortsteil Höchst nebst Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Zeit
vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025
im Internet veröffentlicht unter https://www.hoechst-i-odw.de/rathaus-politik/rathaus/bebauungsplaene/.
Die Bekanntmachung kann ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse eingesehen werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses bestehend aus einem Nahversorgungsmarkt in Verbindung mit der Herstellung von Wohnungen oder gewerblichen Nutzungen auf dem ehemaligen CAP-Markt-Gelände im Zentrum der Kerngemeinde geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Höchst-Odw., Flur 1, die Flurstücke Nr. 28/6, 39/5, 39/6 und 711/4 sowie und die Wegeparzelle 659/10 (tlw.).
Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgenden Abbildung im Einzelnen ersichtlich.

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“, unmaßstäblich
Quelle: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden während des o. g. Zeitraums zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Höchst i. Odw., Montmelianer Platz 4, Zimmer Nr. 110, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar:
I. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“
In dem Entwurf der Begründung, erstellt vom Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit Stand April 2025, werden u.a. die Ziele und Zwecke, die Bestandssituation, die übergeordnete Planung und die beabsichtigte Planung dargelegt.
II. Entwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung
In dem Entwurf des Umweltberichtes, erstellt vom Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit Stand April 2025 werden u. a. die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild/Ortsbild, Mensch/Kulturgüter und deren Wechselwirkungen, Prognose und Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge und Stellungnahmen:
III. Fachgutachten zum Bebauungsplan „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“
- Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG Bebauungsplan „Aschaffenburger Straße, 6. Änderung“
Dr. Jürgen Winkler, Rimbach vom März 2025 mit den wesentlichen Themen:
Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände insbesondere zu (europäische Vogelarten, Säugetiere, Fledermäuse), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern, vom Februar 2025 mit den wesentlichen Themen:
Erfassung, Bewertung und Bilanzierung der für die Planung in Anspruch genommenen Flächen
- Schalltechnische Untersuchung
KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Darmstadt, vom 02.04.2025 mit den wesentlichen Themen:
Ermittlung von Verkehrs- und Anlagenlärm, Untersuchungsergebnisse sowie Immissionsermittlung für Straßenverkehrs- und Anlagenlärm im Plangebiet sowie Schallschutzkonzept für das Plangebiet
IV. Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen
- Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt vom 25.09.2024 zu den Themen:
Erschließung, Leistungsfähigkeit des Straßennetzes (§§ 32, 47 HStrG), Befahrbarkeit der Ein- und Ausfahrt sowie Sichtfelder
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, IV.20 Untere Bauaufsichtsbehörde, Erbach vom 19.09.2024 zu den Themen:
Gebäudehöhe, Werbeanlagen, Geschossigkeit und Baufenster sowie Denkmalpflege
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, (Abt. UWB, UNB), Erbach vom 29.08.2024 zu den Themen:
Kleinklima, Artenschutz
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.2 Darmstadt vom 20.09.2024 zu den Themen:
Raumverträglichkeit, Oberflächengewässer, Abflussregelung, Starkregen, Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz, Umweltprüfung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasserableitung und Nutzung von Niederschlagswasser, Nachsorgender Bodenschutz, Strahlenschutz, Immissionsschutz, Bergaufsicht, Naturschutz
- Regierungspräsidium Darmstadt. Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vom 11.09.2024 zu dem Thema:
Kampfmittel
- E-netz Südhessen, Darmstadt vom 17.09.2024 zu den Themen:
Hinweise zu Betriebsmitteln (vorhandenen Leitungen)
V. Informationen aus Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
Im Rahmen der Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung liegen folgenden umweltrelevanten Informationen vor:
- Festsetzungen
Gebäudehöhe, Baufeld und Stützwände, Stellplätze, Flächenbeschränkung für den Lebensmittelmarkt, Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung, Grundstücksbegrünung, Werbeanlagen, Müllplatz, Anlieferungsbereich, Ausrichtung der Wohnungen
- Bedarf
Notwendigkeit der Wohnungen, Nachverdichtung, Standort
- Verkehr und Parkplatz
Parksituation, Öffnungszeiten des Parkplatzes, Fläche für Fahrradstellplätze und Fußgängerbereich, Anzahl der Stellplätze, die Gestaltung und Begrünung der Stellplätze sowie die Anpflanzung von Bäumen auf den Parkflächen, Erschließung
- Nachbarschutz
Entsorgungsmöglichkeiten für die Nachbarn, Sichtschutz, Einschränkungen für die Nachbarn, Abstand zur Grundstücksgrenze
- Betrieb
Öffnungszeiten des Marktes, Art des Lebensmittelmarktes
- Sonstiges
Denkmalpflege und Ortsbild, Lärmemissionen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an
info@hoechst-i-odw.de abgegeben und geäußert oder schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw. eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichten Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Höchst i. Odw., den 30.05.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Höchst i. Odw.
Jens Fröhlich, Bürgermeister