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Bekanntmachung Bebauungsplan „Schafhecke Höchst, 3. Änderung“ (in Textform) in Höchst i. Odw.
Der Bebauungsplan „Schafhecke Höchst, 3. Änderung“ (in Textform) im Ortsteil Höchst ist von der Gemeindevertretung am 08.07.2024 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.
Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Höchst i. Odw., Mont-melianer Platz 4, Zimmer Nr. 110, während der Dienststunden eingesehen werden.
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Geltungsbereich umfasst die in der nachfolgenden Abbildung abgegrenzten Flurstücke.