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Besetzung der Integrationskommission, Gemeinde Höchst i. Odw. sucht weitere Mitglieder
Da für die Gemeinde Höchst i. Odw. kein Ausländerbeirat gewählt werden konnte, wurde für die Dauer der regulären Wahlzeit bis 2026 eine Integrationskommission gemäß § 86 Abs. 1 Satz 5 HGO gebildet.
Sie besteht mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnern, die von der Gemeindevertretung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migranten gewählt werden.
Wählbar sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Wählbar sind unter vorgenannten Voraussetzungen auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Den Vorsitz führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden. Die Integrationskommission berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die Integrationskommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Interessenten werden gebeten, sich bis bis 01. November 2024 beim Gemeindevorstand, Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst i. Odw. für die Mitwirkung in der Integrationskommission zu melden.
Fröhlich, Bürgermeister