Fördermöglichkeiten für Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung in Höchst i. Odw. und Ortsteilen nur noch bis zum 31.12.2022


Die Gemeinde Höchst i. Odw. mit allen Ortsteilen wurde 2013 als Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. Das Programm läuft über 10 Jahre bis 2022.

Im privaten Bereich gibt es folgende Fördermöglichkeiten innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes:

 

·         Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden 

          im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise

·         Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern

·         Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerte Gebäude

·         Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung von Freiflächen

·         Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes

·         Grünordnerische Maßnahmen im Ortskern

·         Entsiegelung von Freiflächen

·         Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen

 

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

 

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal

45.000,00 € je Objekt. Bei Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmale) kann ein Zuschuss bis maximal 60.000,00 € je Objekt gewährt werden, ebenfalls mit 35 % Förderquote zu den förderfähigen Nettokosten.

Im Rahmen der Dorfentwicklung, welche für Höchst i. Odw. in diesem Jahr endet, können nur noch Förderanträge berücksichtigt werden, die bis spätestens 31.12.2022 vollständig eingehen. Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach Bewilligung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass zum Einreichen eines Förderantrages Angebote/Kostenschätzungen vorliegen müssen. Bei denkmalgeschützten Objekten und genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen sind zusätzlich die entsprechenden Genehmigungen bei Antragstellung vorzulegen.

 

Am 23.11.2022, 29.11.2022, 05.12.2022 und 16.12.2022 werden in

Höchst i. Odw. und den Ortsteilen letztmalig Beratungstermine für die Privatförderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ angeboten.

 

Sollten Sie Interesse an der Förderung Ihrer geplanten Maßnahme und einem der letzten Beratungstermine haben, wenden Sie sich bitte an:

- Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung I, Zentrale Verwaltungsaufgaben, in

  Reichelsheim, Frau Stens (Tel.: 06062/70-1813, vormittags) oder

- Gemeinde Höchst i. Odw., Frau Steinkönig (Tel. 06163-708-50).