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Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung B 426 Erbacher Straße
Ab voraussichtlich dem 1. Dezember 2025 wird im Bereich der B 426 Erbacher Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit neu geregelt.
Bislang beträgt die angeordnete Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 50 km/h und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 30 km/h. Diese Regelung wird aufgehoben. Aus Gründen des Lärmschutzes gilt künftig im genannten Bereich eine ganztägige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat Hessen Mobil eine Lärmberechnung an den Gebäuden in der Erbacher Straße mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die tatsächlichen Lärmwerte bereits eine gesundheitliche Schwelle darstellen. Die seit Jahren vorgetragenen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner der Erbacher Straße über massive Lärmbelästigungen zeigen wie sehr die Bevölkerung dort vom Lärm betroffen ist. In der Abwägung der schutzbedürftigen Belange der Anwohnerinnen und Anwohner der Erbacher Straße wird die Geschwindigkeit im genannten Bereich nun ganztags auf 30 km/h herabgesetzt.
Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde des Odenwaldkreises. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist die Straßenmeisterei Bad König beauftragt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Kenntnisnahme und um Beachtung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit im genannten Streckenabschnitt.
Fröhlich, Bürgermeister
