Haushaltsrede 2023


1 Übersicht über die Haushaltslage

Rede zur Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 am 13. Februar 2023

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich gehe davon aus, dass meine heutige Haushaltsrede die letzte in meiner Amtszeit sein wird. Nicht dass sie meinen, dass ich keine Lust auf die Vorbereitung des nächsten Haushaltes haben würde, sondern ich gehe davon aus, dass aufgrund der vielen Termine zur Jahreswende wieder nicht zeitnah die Orientierungsdaten des Landes geliefert werden und wir es deshalb nicht schaffen werden, vor Jahresende einen Haushalt einbringen zu können. Selbstverständlich wird der Haushalt 2024 wieder rechtzeitig vorbereitet und mit meinem Nachfolger oder Nachfolgerin in allen Details abgestimmt.

 

Zum Haushalt 2023

Der Gemeindevorstand hat den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 in der Sitzung am 02. Februar 2023 nach § 97 der Hessischen Gemeindeordnung festgestellt.

Der Stellenplan, der Finanzplan und das Investitionsprogramm des Haushalts 2023 sowie das Konsolidierungskonzept wurden ebenfalls am 02. Februar 2023 vom Gemeindevorstand behandelt.

 

Ich muss Ihnen sagen, dass mir bislang noch nie in meiner Amtszeit die Einbringung des Haushaltes so negativ behaftet war wie in diesem Jahr. Dies kommt dadurch, dass wir immer mehr von außen bestimmt werden durch Abgaben an den Kreis, fehlende Unterstützu8ng des Landes und wir dadurch kaum mehr Spielraum haben für kommunale Entscheidungen. Der Kämmerer Thorsten Koch und meine Personen haben hin- und her gerechnet und am Schluss einen Haushaltsentwurf gebastelt, der in dieser Form auch genehmigungsfähig wäre.

 

Daher haben wir aufgrund des finanziellen Drucks auf die finanziellen Verhältnisse der Kommune sämtliche beabsichtigte Investitionen herausgenommen, die nicht mit einem Förderprogramm hinterlegt sind. Der Grund ist ganz einfach, dass wir das mit der finanziellen Ausstattung ganz ein ach nicht schaffen und es unverantwortlich wäre, alle Vorhaben mit Krediten zu finanzieren, die wir dann irgendwann nicht mehr bedienen können.

 

Im Entwurf der Haushaltssatzung werden keine Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.315.550,- EUR festgesetzt.

 

Aufgrund der aktuell vorliegenden Finanzsituation werden für das Haushaltsjahr 2023
keine Liquiditätskredite (Kassenkredite) beansprucht.

Die Gemeinde Höchst i. Odw. muss für das Haushaltsjahr 2023 eine Liquiditätsreserve in Höhe von ca. 425.800,- € an flüssigen Mitteln vorhalten.

Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2023 wurden wie folgt eingearbeitet und nahmen dabei folgenden Verlauf (Wertangabe in %):

Die Grundsteuer A und B wurde auf 620 Hebesatzpunkte festgelegt, die Gewerbesteuern auf 380 Hebesatzpunkte.

Für die nachfolgenden Finanzplanungszeiträume wurden weitere Anhebungen der Hebesätze einkalkuliert.

Für 2024 ist hierbei eine weitere planerische Hebesatzanhebung von zusätzlichen 40 Hebesatzpunkten der Grundsteuer A und B auf insgesamt 660 Hebesatzpunkte eingearbeitet.

Für das Jahr 2025 wird vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform beabsichtigt, das Hebesatzniveau unverändert zu belassen.

Danach wird voraussichtlich nochmals eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze auf 700 Hebesatzpunkte in 2026 erfolgen müssen.  

 

 

1.1 Ergebnis

Im Zuge der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 beläuft sich das Defizit trotz Anhebung der Hebesätze auf 1.353.780 Euro. Gegenüber dem planerischen Defizit des Vorjahres 2022 in Höhe von 702.825 Euro ergibt sich damit eine weitere Verluststeigerung um 650.955 Euro, und dies, obwohl wir sparsam gewirtschaftet haben.

Anzumerken ist hierbei ebenfalls, dass aufgrund der äußerst angespannten Haushaltssituation und der hieraus drohenden Haushaltskonsolidierungspflicht nicht nur lediglich das jeweilige Haushaltsplanjahr für die Entwurfsplanung zu berücksichtigen ist, sondern auch der GESAMTE Planungszeitraum 2023-2026.

 

Nähere Erläuterungen zur Haushaltssicherung können dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 entnommen werden, dessen Studium ihn allen bei der Beurteilung des Haushaltsentwurfs dringend angeraten wird.

 

2 Zum Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt beinhaltet die Aufwendungen und Erträge bezogen auf die Rechnungsperiode, das Haushaltsjahr 2023. Wie bisher sind alle Positionen in ein er Tabelle hinterlegt, die mit meiner Haushaltsrede Ihnen allen für die folgenden Beratungen zur Verfügung gestellt wird.

 

Ergebnishaushalt

 

Ansatz 2023

Ansatz 2022

Ergebnis 2021


Ordentliche Erträge

27.247.160

24.103.940

23.766.525


Ordentliche Aufwendungen

28.621.670

24.532.365

22.766.457


Verwaltungsergebnis

-1.374.510

-428.425

1.000.069


Finanzerträge

28.950

27.100

23.054


Zinsen und ähnliche Aufwendungen

343.000

301.500

289.717


Finanzergebnis

-314.050

-274.400

-266.663


Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

27.276.110

24.131.040

23.789.580


Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

28.964.670

24.833.865

23.056.174


Ordentliches Ergebnis

-1.688.560

-702.825

733.406


Außerordentliche Erträge

334.780

--

56.534


Außerordentliche Aufwendungen

--

--

6.540


Außerordentliches Ergebnis

334.780

--

49.994


Jahresergebnis

-1.353.780

-702.825

783.400


 

Trotz Einbeziehung der vorgesehenen Hebesatzanpassungen und unter einer äußerst positiven Steuerentwicklungsannahme wird es für den gesamten Finanzplanungszeitraum nicht möglich sein, positive Ergebnisse innerhalb des Ergebnishaushaltes zu erwirtschaften. Die mittelfristige Finanzplanung weist im Trend durchgängig Defizite aus. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlichster Art und werden nachfolgend kurz beleuchtet.

 

Der planerische Haushaltsausgleich und somit der schlussendlichen Verlustabdeckung des Ergebnishaushaltes für den gesamten Planungszeitraum der Haushaltsjahre 2023 bis einschließlich 2026 kann lediglich über das derzeit vorgehaltene kalkulatorische Rücklagenkontingent aus Überschüssen des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses erreicht werden.

 

2.1 Zu den Erträgen

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge setzt sich zusammen aus der Summe der ordentlichen Erträge und den Finanzerträgen. Bei den Finanzerträgen handelt es sich u. a. um Ansprüche aus Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen sowie Zinseinnahmen.

Der Ergebnishaushalt 2023 schließt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen und außerordentlichen Erträge in Höhe von 27.610.890 Euro ab.

Er finanziert sich aus den einzelnen Ertragspositionen, die in einer Tabelle aufgelistet sind und Ihnen ebenfalls mit der Haushaltsrede zur Verfügung gestellt werden:

Ertragsübersicht

 

Plan 2023

in %


Privatrechtliche Leistungsentgelte

236.390

0,86


Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

5.323.670

19,28


Kostenersatzleistungen und -erstattungen

680.540

2,46


Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen

3.500

0,01


Steuern und steuerähnliche Erträge einschl. Erträge aus gesetzl. Umlagen

11.044.400

40,00


Erträge aus Transferleistungen / Familienleistungsausgleich

520.500

1,89


Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen

8.205.360

29,72


Auflösung von Sonderposten aus Inv.zuweisungen,-zuschüssen & -beiträgen

649.100

2,35


Sonstige ordentliche Erträge

583.700

2,11


Ordentliche Erträge

27.247.160

98,68


Finanzerträge

28.950

0,10


Außerordentliche Erträge

334.780

1,21


Summe

27.610.890

100,00


 

2.2 Zu den Aufwendungen

Die Summe aller Aufwendungen im Planjahr 2023 beläuft sich auf 28.964.670 Euro.
Der Ergebnishaushalt umfasst hierbei folgende Aufwandspositionen, die ich Ihnen ebenfalls in einer Tabelle zur Verfügung stelle, es würde kaum Sinn machen, Ihnen heute diese Tabelle herunter zu beten.

Aufwandsarten

 

Plan 2023

in %


Personalaufwendungen

8.565.740

29,57


Versorgungsaufwendungen

700.830

2,42


Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

5.836.950

20,15


Abschreibungen

1.758.400

6,07


Aufw. für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufw.

1.153.810

3,98


Steueraufw. einschl. Aufw. aus gesetzl. Umlageverpflichtungen

10.435.700

36,03


Transferaufwendungen

155.300

0,54


Sonstige ordentliche Aufwendungen

14.940

0,05


Ordentliche Aufwendungen

28.621.670

98,82


Zinsen und ähnliche Aufwendungen

343.000

1,18


Summe

28.964.670

100,00


 

Die Hauptursachen der defizitären Finanzsituation des Haushaltsentwurfs 2023 liegt bei den Aufwandsteigerungen in den Bereichen Steueraufwendungen, Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Im Bereich der Steueraufwendungen liegen die Mehrbelastungen bei den sprunghaft angestiegenen Aufwendungen für die Kreis- und Schulumlage des Odenwaldkreises begründet. Allein hier muss derzeit mit Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr i. H. v. insgesamt 1.341.000,- Euro  gerechnet werden.

 

Die Mehraufwendungen im Personalkostenbereich gegenüber dem Vorjahr i. H. v. ca. 1.231.000,- Euro  liegen hauptsächlich im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, insbesondere der Kindertagesstätten begründet. Der erhöhte Personalkosten-MEHRbedarf aufgrund der hohen Nachfrage an Kinderbetreuung beläuft sich für das Haushaltsjahr 2023 allein für diesen Bereich auf ca. 842.000,- Euro. Eine genaue Personalkostenauswertung ist dem Vorbericht enthalten.

 

Eine weitere Ursache für das ausgewiesene Haushaltsdefizit ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu suchen. Hier wird derzeit mit Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr i. H. v.  ca. 1.112.000,- Euro gerechnet. Aufgrund den bekannten Ursachen des Ukraine-Konflikts und der anhaltenden Inflationsproblematik wird mit einem starken Preisanstieg, insbesondere im Bereich der Betriebs- und Energiekosten zu rechnen sein. Allein für die Strom- und Gasversorgung mussten MEHRaufwendungen i. H. v. 490.000,- € etatisiert werden. Dies allein entspricht bereits ca. 45 % der gesamten Mehrbelastung in diesem Bereich.  

3 Zum Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt ist eine Finanzmittelflussrechnung, die den Kassenzu- oder –abfluss auf Basis der Planzahlen einer Periode darstellt.

Im Finanzhaushalt erfolgt die periodengerechte Gegenüberstellung aller Einzahlungen und Auszahlungen aus:

Verwaltungstätigkeit,

Investitionstätigkeit und

Finanzierungstätigkeit.

Die Eckdaten des Finanzplans sind in einer Tabelle zusammengefasst, die ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung stelle.

Finanzplan 3 - Jahresdarstellung

 

Ansatz 2023

Ansatz 2022

Ergebnis 2021


09 - Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

26.581.460

23.527.300

23.182.091


18 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

26.851.840

23.178.485

20.806.167


19 - Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-270.380

348.815

2.375.924


23 - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.279.150

684.500

761.011


28 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.773.700

3.807.000

2.669.683


29 - Saldo aus Investitionstätigkeit

-3.494.550

-3.122.500

-1.908.672


30 - Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf (laufende Verwaltungs- und Investitionstätigkeit)

-3.764.930

-2.773.685

467.252


31 - Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

2.315.550

0

5.724


32 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

740.150

609.750

577.760


33 - Saldo aus Finanzierungstätigkeit

1.575.400

-609.750

-572.035


37 - Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

--

--

344


39 - Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelbedarf des Haushaltsjahres

-2.189.530

-3.383.435

-104.439


 

Im Finanzhaushalt verschlechtert sich das Finanzbild nochmals zusehends. Trotz der einkalkulierten Hebesatzanpassung auf 620 Hebesatzpunkte bei den Grundsteuerhebesätzen werden die Einzahlungen NICHT ausreichen, um alle Auszahlungen für das Haushaltsjahr bedienen zu können. Derzeit weist der Finanzplan einen zusätzlichen Finanzmittelbedarf bei den laufenden Verwaltungstätigkeiten i. H. v. ca. 270.000,- Euro aus.

 

Dies bedeutet auch, dass die Gemeinde Höchst i. Odw. trotz Einbindung der Hebesatzanpassungen in 2023 voraussichtlich NICHT die finanziellen Mittel aus laufender Verwaltungstätigkeit aufbringen kann, um ihre derzeitigen Tilgungsleistungen i. H. v. ca. 740.000,- Euro aus eigener Kraft erwirtschaften zu können. Auch steht zu befürchten, dass sich dieser Trend für 2024 fortsetzen wird.

Derzeit ist planerisch mit einer Ausgleichslücke im Finanzhaushalt i. H. v. 1.010.530,- Euro zu erwarten. Somit ist der Finanzhaushalt NICHT ausgeglichen. Für den Finanzhaushaltsausgleich fließen jedoch weitere Betrachtungen hier mit ein, welche sich ebenfalls auf des GESAMTEN Planungszeitraum 2023 bis 2026 erstrecken. Auch dies findet sich ausführlich im Vorbericht erläutert.

 

An dieser Stelle ist es jedoch wichtig, nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass eventuelle Hebesatzanpassungen nicht nur eine Verlustreduzierung des Ergebnishaushalts bedeuten, sondern auch zu einer tatsächlichen Finanzmittelgenerierung und Finanzmittelmehrung und schlussendlich zu einer Finanzhaushaltsentlastung führen.

 

Erschwert wird die Finanzsituation im Finanzhaushalt dadurch, dass für die Finanzierung geplanter Großinvestitionen weitere Darlehensaufnahmen benötigt werden. Somit muss die Gemeinde in den künftigen Jahren auch die hiermit verbundenen steigenden Zins- und Tilgungsbelastungen bewältigen.

 

Planerisch wird unter Einbeziehung der Abwicklung von bereits laufenden Investitionsmaßnahmen der Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2023 der Gemeinde deutlich auf ca. 1.300.000,- Euro geschrumpft sein. Glücklicherweise kann zumindest für das Haushaltsjahr 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve vorgehalten werden.

 

Die Höhe des planerischen Finanzmittelendstandes verleitet leider zu einer trügerischen Finanzplanungssicherheit. Es steht gerade bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten i. H. v. ca. 1.241.000,- Euro, welche hauptsächlich durch Zuweisungen aus Investitionsprogrammen gespeist werden zu befürchten, dass hier die Zwischenfinanzierung der anstehenden und angedachten großen Investitionsmaßnahmen von der Gemeinde Höchst i. Odw. bewältigt werden muss.

 

Schließt man nun noch die Umlagehebesatzproblematik des Odenwaldkreises hier mit ein, ohne eine eigene Hebesatzanpassung vorzunehmen, wird sich der Finanzmittelbestand der Gemeinde Höchst i. Odw. nochmals stark reduzieren.

 

3.1 Investitionstätigkeit

Im Investitionsbereich werden Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten den Auszahlungen in das Anlagevermögen (Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten) gegenübergestellt.

Insbesondere werden hier alle Investitionsmaßnahmen und ihre Fremdfinanzierungen zahlungswirksam entsprechend dem Investitionsplan abgebildet.

Im Zuge des Investitionsplanes bzw. der Investitionsübersicht finden sich alle Investitionsvorhaben der Gemeinde Höchst i. Odw. mit deren Erläuterungen wieder.

Hierbei wurden die Investitionen nach deren Einordnung in die jeweiligen Investitionsprogramme unterschiedlich zugeordnet und mit folgenden Anfangsbuchstaben gekennzeichnet:

"G": Investitions-Sammelposten von geringwertigen Wirtschaftsgütern

"HK": Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Hessenkasse

"I": Investitionen des Kernetats des Finanzhaushaltes

"I-IKEK": Investitionen im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes der
                Gemeinde Höchst i. Odw.

"KIP": Investitionen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes


4 Schlusswort

Verwaltung und Gemeindevorstand waren bestrebt, alle Haushaltsansätze so realistisch wie möglich einzuschätzen. So eng wie in diesem Jahr war das Haushaltskorsett der Gemeinde noch nie. Gerne hätte ich Ihnen positivere Aussichten präsentiert.

Abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und den Kollegen des Gemeindevorstands und den mit der Aufstellung des Planentwurfs befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und das gute Zusammenwirken herzlich danken.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Höchst i.Odw. für das Haushaltsjahr 2023 sind hiermit eingebracht.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!