Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Höchst i. Odw.


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2025 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Höchst i. Odw. beschlossen und dem Gemeindevorstand nach § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 erteilt.

Der Beschluss über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 wird nach § 114 Abs. 2 HGO hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2024 mit dem Rechenschaftsbericht ist ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Höchst i. Odw. (www.hoechst-i-odw.de), unter der Rubrik „Finanzen“, für die Dauer von mindestens einem Jahr veröffentlicht.

 

Höchst i. Odw., den 16. Dezember 2025

Jens Fröhlich, Bürgermeister