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Wilder Müll – Öffentliches Ärgernis und Straftat zugleich!
Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO) gibt folgendes bekannt:
Es macht inzwischen fassungslos, was an und auf öffentlichen Parkplätzen und darüber hinaus auch in Wald und Flur so alles an Müll und Unrat zum Vorschein kommt. Vom klassischen Haushalts- und Sperrmüll, über Bauschutt und demontierte Bauteile bis hin zu Farbeimern, Altreifen und sonstigen schadstoffbelasteten Rückständen ist nahezu alles dabei.
Und die Dreistigkeit kennt inzwischen kaum noch Grenzen. Sie ist Ausdruck von rücksichtslosem Verhalten, Missachtung von Umwelt und Natur und von Gleichgültigkeit gegenüber bestehenden Regeln. Nicht zuletzt werden Kosten von einzelnen Müllverursachern auf die Allgemeinheit abgeladen, sei es über höhere Grundsteuern oder Müllgebühren.
Kontrollen und Schutzmaßnahmen stoßen an Grenzen
Der Ruf nach stärkeren Kontrollen und drastischen Strafen liegt auf der Hand. Allein die praktische Umsetzung erweist sich häufig als schwierig oder unmöglich. In unserem Rechtssystem gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Schuld bewiesen ist. Und beweisen heißt: den oder die Täter „auf frischer Tat“ ertappen oder mittels unwiderlegbarer Indizien überführen. Das alles aber ohne in unsere Freiheitsrechte unerlaubterweise einzugreifen. Daran scheitert eine oft propagierte Video-Überwachung im öffentlichen Raum zumeist. Stärkere Vor-Ort-Kontrollen oder bauliche Absperrungen schützen zwar punktuell, verlagern das Problem oft aber nur. Und außerdem stoßen solche Maßnahmen auch an Grenzen der finanziellen Machbarkeit.
Soziale Kontrolle und Zivilcourage sind gefragt
Umso mehr sind wir alle aufgerufen, durch Aufmerksamkeit, soziale Kontrolle und Zivilcourage unseren Beitrag zur Eindämmung dieser Missstände zu leisten. Verdächtige Beobachtungen melden, Autokennzeichen notieren, Tathergänge mit dem Smartphone dokumentieren – all das kann helfen, Tätern auf die Spur zu kommen. Je nach Zeitpunkt und Sachverhalt sollte entweder die Polizei oder die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde kontaktiert werden.
Von mehr Eigeneinsatz wird allerdings abgeraten, um Situationen nicht eskalieren zu lassen und sich oder andere nicht in Gefahr zu bringen. Niemand muss zum selbsternannten „Müll-Sheriff“ werden. Man sollte solchen Straftaten aber auch nicht gleichgültig oder resignierend gegenüberstehen.
Wild abgelagerte Baustellenabfälle nehmen stark zu
Ein Großteil der wilden Müllablagerungen sind keine normalen Haushaltsabfälle, sondern stammen von Kleinbaustellen und Renovierungsarbeiten. Hierbei lässt sich kaum nachvollziehen, ob der Wohnungsbesitzer selbst oder eine von ihm beauftragte Firma zum Sünder wurde. Gelingt es, die Hinterlassenschaften bestimmten Objekten bzw. Adressen zuzuordnen, muss sich der Eigentümer zumindest Rückfragen gefallen lassen. Wer dann keinen Beleg (Rechnung oder Entsorgungsnachweis) seines Dienstleisters vorweisen kann, hat womöglich ein Problem.
Deshalb gilt: Prüfen Sie die Seriosität von Renovierungsangeboten nicht nur im Hinblick auf die fachgerechte Handwerkerleistung. Nehmen Sie auch die ordnungsgemäße Abfallentsorgung in den Blick.

(Ein Bild vom Parkplatz an der B 45 (Brückenstraße, Hetschbach)