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Privater Sonderwasserzähler
Private Sonderwasserzähler

Informationen zum Sonderwasserzähler/Gartenwasserzähler
Es gibt die Möglichkeit, durch den Einbau eines sogenannten Gartenwasserzählers die Abwasserkosten zu verringern. Hierbei werden die durch den Gartenwasserzähler erfassten Wassermengen bei der Abwasserberechnung in Abzug gebracht.
Folgende Punkte sind grundsätzlich vor dem Einbau zu beachten:
- alle Aufwendungen (Anschaffung, Einbau, Austausch etc.) erfolgen auf eigene Kosten
- der Wasserzähler muss frostsicher angebracht werden
- Abnahme und Verplombung von Seiten der Gemeinde
- keine vorhandene Kanalablaufmöglichkeit
Sollten Sie einen Pool besitzen, weisen wir Sie hiermit daraufhin, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Poolwasser als gebührenpflichtiges Abwasser gilt und über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden muss.
Der heimische Pool darf deshalb nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden.
Lohnt der Einbau eines Gartenwasserzählers?
Der Gartenwasserzähler muss gültig geeicht sein und ist daher, gemäß der Eichordnung, alle 6 Jahre gegen einen gültig geeichten Zähler zu tauschen.
Neben der Anschaffung / dem Kauf des Zählers sind noch andere anfallende Kosten zu berücksichtigen:
für den Einbau bzw. den Austausch:
Montagekosten incl. An- und Abfahrt durch einen von Ihnen beauftragten Installateur
für die Abnahme und Verplombung:
gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i.Odw. müssen für jede Abnahme und Verplombung, auch bei Austausch des Zählers, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € gezahlt werden.
für die jährliche Ablesung:
gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i.Odw. muss für jede Ablesung und Abrechnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € gezahlt werden.
Anhand des folgenden Rechenbeispiels können Sie für sich selbst feststellen, ob der Einbau/Austausch des Gartenwasserzählers ein Vorteil für Sie darstellt.
Erst rechnen – dann beantragen!
Bei der zurzeit gültigen Abwassergebühr in Höhe von 2,80 €/m3 empfehlen wir Ihnen eine
kurze Berechnung zu erstellen, ob sich der Einbau / Austausch des Gartenwasserzählers für Sie lohnt.
Die Kostenrechnung könnte wie folgt aussehen:
1. | Kosten des neu beglaubigten Wasserzählers (geschätzt) | 50,- € |
2. | Kosten für Montage durch Installateur unc. An- und Abfahrt (geschätzt) | 60,- € |
3. | Gebühr für die Abnahme und Verplombung | 20,- € |
4. | Gebühr für Ablesung und Abrechnung (6 Jahre á 5,- €) | 30,- € |
geschätzte Gesamtkosten | 160,- € | |
160,- € / 6 Jahre = | 26,67 € á Jahr |
26,67 € / Jahr bei einer Abwassergebühr von 2,80 €/cbm ergibt einen Verbrauch von mindestens
9,53 cbm / Jahr.
Nach dieser Rechnung müssten Sie mindestens 10 cbm Wasser pro Jahr über diesen Zähler verbrauchen, um die geschätzten Kosten von 160,00 € abzudecken.
Abnahme des Zählers nach Einbau / Austausch
Wenn Ihr Wasserzähler fachmännisch eingebaut / ausgetauscht ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem hierfür zuständigen Wassermeister der Gemeinde Höchst i. Odw. bzw. mit seiner Stellvertretung. Dieser nimmt den Zähler ab, verplombt ihn und hält die Daten fest, um die Anrechnung des Zählers zu gewährleisten.
Nachfolgend steht das Formular zum Antrag auf Einbau eines privaten Sonderwasserzählers zum Download bereit.