Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

Jahresabschlüsse & Bilanzen

Jahresabschlüsse & Bilanzen

Nach § 112 HGO hat die Gemeinde Höchst i. Odw. für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde zum Abschlussstichtag. Der Jahresabschluss stellt somit die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Höchst i. Odw. dar.




Folgende Darstellung skizziert das doppische Finanzsystem der Gemeinde 
("Drei-Komponenten-System")

Layout 1

Der Jahresabschluss besteht in seinem Kern aus:

  • der Vermögensrechung
  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechung

Weiterhin ist dem Jahresabschluss als Anlagen beizufügen:

  • ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses erläutert werden,
  • eine Übersicht über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten
  • eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.