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Amtliche Bekanntmachung - Nachrücker Gemeindevertretung 1
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass Herr Stefan Kantner, Dusenbacher Straße 38, 64739 Höchst i. Odw., von der KAH-Fraktion auf sein bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. verzichtet hat.
Aufgrund des Wahlvorschlags des KAH für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Florian Keil, Am Steinberg 4, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG zulässig.
Höchst i. Odw., 24. April 2026
Mohr, Oberamtsrat, Wahlleiter
