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Amtliche Bekanntmachung - Nachrücker Gemeindevertretung 2
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass Herr Niklas Kirsch, Neckarstraße 17, 64739 Höchst i. Odw., von der SPD-Fraktion auf sein bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. aufgrund seiner Wahl in den Gemeindevorstand verzichtet hat. Aufgrund des Wahlvorschlags der SPD für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Peter Sondermann, Hassenröther Straße 43, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.
Weiter gebe ich bekannt, dass Frau Christa Vetter, Friedrich-Ebert-Straße 20, 64739 Höchst i. Odw., von der KAH-Fraktion auf ihr bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. aufgrund ihrer Wahl in den Gemeindevorstand verzichtet hat. Aufgrund des Wahlvorschlags des KAH für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Riza Bezirkan, Am Knosberg 5 b, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.
Weiter gebe ich bekannt, dass Frau Doris Krawitz, Ziegelhüttenweg 18, 64739 Höchst i. Odw., von der KAH-Fraktion auf ihr bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. aufgrund ihrer Wahl in den Gemeindevorstand verzichtet hat. Aufgrund des Wahlvorschlags des KAH für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Frank Prouschil, Am Schorschberg 6, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG zulässig.
Höchst i. Odw., 01. Juni 2026
Mohr, Oberamtsrat, Wahlleiter
