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Amtliche Bekanntmachung - Nachrücker
Gemeindevertretung
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass Frau Ursula Bär, Am Borberg 5, 64739 Höchst i. Odw., von der KAH-Fraktion auf ihr bei der Gemeindewahl am 15. März 2026 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. verzichtet hat.
Aufgrund des Wahlvorschlags des KAH für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Ralf Bämpfer-Vetter, Friedrich-Ebert-Straße 20, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG zulässig.
Höchst i. Odw., 20. April 2026
Mohr, Oberamtsrat, Wahlleiter
