Amtliche Bekanntmachung


Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass Herr Martin Gutsche, Grüner Weg 10, 64739 Höchst i. Odw., von der CDU-Fraktion auf sein bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 erhaltenes Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. aufgrund seiner Wahl als ehrenamtlicher Beigeordneter in den Gemeindevorstand verzichtet hat.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der CDU mit den meisten Stimmen, Herr Günther Podzimek, hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU mit den meisten Stimmen, Frau Katrin Müller, hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin ebenfalls verzichtet.

Aufgrund des Wahlvorschlags der CDU für die Gemeindewahl am 14. März 2021 wird als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen Herr Thorsten Michalsky, Am Neuen Berg 8, 64739 Höchst i. Odw., festgestellt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG zulässig.

 

Höchst i. Odw., 01. März 2023

 

Mohr, Oberamtsrat, Wahlleiter