Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit


Wir weisen darauf hin, dass in der Gemeinde Höchst i. Odw. eine Anleinpflicht für Hunde in der Flur (Feld, Forst und Brache) in der Zeit vom

01. März bis 15. Juni

besteht.

Diese entsprechende Satzung ist am 29. März 2008 in Kraft getreten.

In dieser Zeit beginnt die Brutzeit der Wildtiere und Setzzeit der Hasen und Rehe. Wir bitten eindringlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung dieser Satzung und Ihre Hunde anzuleinen. Denn besonders die hochträchtigen Rehmütter sind in ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt. Sie können dann leicht mitsamt ihren ungeborenen Kitzen wildernden Hunden zum Opfer fallen. Sprechen Sie auch andere Hundehalterinnen und Hundehalter an und unterstützen Sie uns damit.

Denken Sie auch daran, dass Verstöße gegen diese Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

 

Höchst i. Odw., den 24. Februar 2023

Horst Bitsch, Bürgermeister