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Bauleitplanung der Gemeinde Höchst i. Odw. Teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Feuerwehrhaus Höchst-West“ im Ortsteil Hassenroth hier: Bekanntmachung der Genehmigung
Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die o.g. Flächennutzungsplanänderung entsprechend der Verfügung vom 11.02.2026, Aktenzeichen 0029-lll 31.2-61.d.02.11-00030#2026-00001, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt hat.
Die teilbereichsbezogene Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Feuerwehrhaus Höchst-West“ kann mit der Begründung und dem Umweltbericht samt Anlagen sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Höchst i. Odw., Montmelianer Platz 4, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist.
Montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Höchst i. Odw. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Höchst i. Odw., den 11.05.2026
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Höchst i. Odw.
Jens Fröhlich, Bürgermeister
