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Die Gemeinde Höchst i. Odw. erinnert an die Anmeldepflicht für Hunde
Die Gemeinde Höchst i. Odw. erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass für jeden gehaltenen Hund eine Anmeldepflicht besteht.
Nach der geltenden Hundesteuersatzung ist ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bzw. innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde anzumelden.
Die Anmeldung dient der ordnungsgemäßen Erhebung der Hundesteuer. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter einen entsprechenden Steuerbescheid sowie eine kostenlose Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke ist außerhalb des Wohnhauses sichtbar am Halsband des Hundes zu tragen.
Daher bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, zu überprüfen, ob ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Sollte die Anmeldung bislang versäumt worden sein, kann diese selbstverständlich in der Gemeindeverwaltung nachgeholt werden. Entsprechenden Formulare stehen ebenfalls auf der Internetseite zur Verfügung.
Die Gemeinde führt regelmäßig Kontrollen durch. Die Nichtanmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Beachtung und bedankt sich für die Unterstützung.
