Fälligkeit von Steuern und Gebühren


Im Februar 2024 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:

  • Grundbesitzabgaben (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2024)
  • Gewerbesteuer – Vorauszahlung (1. Rate – Fälligkeit 15. Februar 2024)

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweiligen Bescheiden zu ersehen.

Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehende Fälligkeitstermine zu beachten, um sich die Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.

Bei dieser Gelegenheit wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, die Steuern und Gebühren mit Hilfe des SEPA-Lastschriftmandats abbuchen zu lassen.

Vordrucke, die zur Teilnahme am Einzugsverfahren per SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde Höchst i. Odw. berechtigen, erhalten Sie bei der Gemeindekasse Höchst i. Odw. (Tel.:06163/708-72 und -77) und beim Steueramt Höchst i. Odw. (Tel.:06163/708-73 und -74) sowie zum Download auf unserer Homepage unter www.hoechst-i-odw.de.

Auf die Zahlung dieser Gebühren kann keinesfalls verzichtet werden.

 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Höchst i. Odw.

    - Gemeindekasse -