Gemeinsame Konzeptionstage Kita „Zu den Birken“ & Steinmetzstraße


Am 29. und 30. April 2026 trafen sich die Fachkräfte der Kita Zu den Birken aus Hassenroth und der Kita Steinmetzstraße zu einer gemeinsamen Fortbildung zum Thema Kinderrechte, über die Fachstelle Kinderrechte Land Hessen/Gießen. Die Kinderrechte, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und seitdem in nahezu allen Staaten der Welt unterzeichnet wurden, sind ein zentraler Bestandteil des internationalen Rechtsschutzes und bilden auch in Deutschland eine wichtige Grundlage pädagogischen Handelns. In beiden Einrichtungen wurden die zehn wichtigsten Kinderrechte intensiv betrachtet und auf ihre Bedeutung für den Kindergartenalltag hin reflektiert.

Für die Teilnehmenden war dabei ein wichtiger Erkenntnisgewinn: Viele Kinderrechte sind bereits heute Teil des täglichen Miteinanders — oft unauffällig und intuitiv. Die Herausforderung und das Ziel der kommenden Monate bestehen darin, diese Rechte bewusster sichtbar und für Kinder, Eltern sowie Mitarbeitende nachvollziehbar zu machen. Sichtbarkeit bedeutet hier nicht Beliebigkeit: Kinderrechte sollen Orientierung geben, nicht die Aufhebung von Regeln.

Wesentliche Unterschiede zwischen Rechten und Regeln wurden in der Fortbildung klar herausgearbeitet:

  • Regeln werden verhandelt; Kinderrechte sind nicht verhandelbar.
  • Regeln können verändert werden; Kinderrechte sind unveränderlich und leiten sich aus der Menschenwürde ab.
  • Regeln sind situationsabhängig und unterschiedlich ausgestaltet; Kinderrechte gelten universell.
  • Regeln können von Erwachsenen missbraucht werden; Kinderrechte sind Orientierungsgrundlage auf Basis von Menschenwürde Aller

Diese Unterscheidung ist pädagogisch wichtig: Kinderrechte sichern elementare Schutz‑ und Teilhaberechte wie das Recht auf Gesundheit, auf Beteiligung und auf Schutz vor Diskriminierung. Sie bedeuten nicht, dass Kinder künftig „machen dürfen, was sie wollen“. Vielmehr bieten sie einen verbindlichen Rahmen, innerhalb dessen Regeln und alltägliche Absprachen zum Wohl der Kinder gestaltet werden.

Aus der Fortbildung entstanden konkrete Umsetzungsideen für die Praxis: Beide Kitas haben Maßnahmen entwickelt, um Kinderrechte im Alltag transparenter zu machen, Beteiligungsmöglichkeiten für die Kinder zu stärken und Eltern sowie Mitarbeitende regelmäßig über die Umsetzung zu informieren. Ein gemeinsamer Arbeitsplan sieht vor, die erarbeiteten Schritte bis zur nächsten gemeinsamen Fortbildung im September 2026 weiterzuführen, zu erproben und auszuwerten.

Die Fortbildung verdeutlichte zudem eine zentrale pädagogische Haltung: Kinderrechte sind keine zusätzliche Belastung, sondern eine Orientierungsbasis für menschenwürdiges, respektvolles und teilhabeförderndes Handeln. Indem Kitas Kinderrechte sichtbar machen und in konkrete Abläufe übersetzen, schaffen sie eine verlässliche Grundlage für die Entwicklung der Kinder — sowohl in Bezug auf Schutz und Gesundheit als auch auf Selbstwirksamkeit und demokratische Teilhabe.

Beide Einrichtungen sehen die Arbeit an diesem Thema als langfristigen Prozess: Regelmäßige Reflexionen im Team, der Austausch mit Eltern und die Einbindung der Kinder selbst sind wichtige Bausteine, damit Kinderrechte nicht nur Formel bleiben, sondern im Kitaalltag gelebt werden. Die nächste gemeinsame Fortbildung im September 2026 wird eine Zwischenbilanz ermöglichen und den weiteren Weg zur nachhaltigen Verankerung der Kinderrechte in beiden Kitas begleiten.


Text und Foto: Sonja Kühn, Kita Steinmetzstraße