Informationen zur Grundsteuerreform in
Hessen


Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes müssen also in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden.

Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind oder waren, müssen Sie bitte beim Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben.

Die entsprechenden Erklärungen sind in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 elektronisch an das zuständige Finanzamt über das Elster-Verfahren abzugeben.

Über die hier verlinkten Checklisten können Sie sie sich bereits jetzt informieren, welche Daten für die Erklärung benötigt werden.


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