Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

Grundsteuerreform


Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes müssen also in ganz Deutschland die jahrzehntelang unveränderten Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 durch eine veränderte Grundsteuer ersetzt werden.

Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind oder waren, müssen Sie bitte beim Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben.

Die entsprechenden Erklärungen sind in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 elektronisch an das zuständige Finanzamt über das Elster-Verfahren abzugeben.

Da die Erstellung der Erklärung und die anschließende Abgabe mit einem erhöhten Informationsbedürfnis einhergeht, wurde ein Flyer entworfen, der viele wichtige relevante Fragen und Kontaktmöglichkeiten zu den Finanzämtern zusammenfasst. 

Nachstehen steht der neue Flyer zum Download zur Verfügung

Bei Fragen zum Abgabeverfahren per Elster können sich die EigentümerInnen auch über die Servicehotline der Hessischen Steuerverwaltung (von Montag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 beraten lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Infoblatt Grundsteuerreform bzw. finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.hessen.de/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt

Finanzamt Michelstadt

Erbacher Straße 48

64720 Michelstadt