Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Höchst i. Odw.


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. hat in der Sitzung vom 24. August 2026 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Höchst i. Odw. beschlossen und dem Gemeindevorstand nach § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2025 erteilt.

Der Beschluss über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2025 wird nach § 114 Abs. 2 HGO hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2025 mit dem Rechenschaftsbericht ist ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Höchst i. Odw. (www.hoechst-i-odw.de), unter der Rubrik „Finanzen“, für die Dauer von mindestens einem Jahr veröffentlicht.

Höchst i. Odw., den 25. August 2026

 

Jens Fröhlich, Bürgermeister