Neuer Flyer zur Grundsteuerreform in Hessen


Seit dem 01.07.2022 ist es für die Bürgerinnen und Bürger möglich, die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag im Rahmen der laufenden Grundsteuerreform in Hessen bei dem jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen. Da die Erstellung der Erklärung und die anschließende Abgabe mit einem erhöhten Informationsbedürfnis sowohl in den Finanzämtern als auch in den Kommunen einhergeht, wurde seitens der Hessischen Finanzverwaltung ein Flyer entworfen, der viele wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform, die Beantwortung relevanter Fragen und Kontaktmöglichkeiten zu den Finanzämtern zusammenfasst.

Über den nachfolgenden Link wird dieser Flyer auf der Homepage der Gemeinde Höchst i. Odw. zum Download bereitgestellt.