Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Höchst i. Odw.


Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Höchst i. Odw. (Höchst, Hassenroth, Hummetroth und Mümling-Grumbach), deren Nutzungszeit abgelaufen ist, werden gemäß der gültigen Friedhofsordnung zur Räumung aufgerufen.

Grabsteine, Einfassungen sowie Fundamente sind von den Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung der Gemeinde ist deshalb bis spätestens 31. Mai 2024 mitzuteilen, wer die Räumung vornimmt.

Grabstätten, deren Nutzungszeit abgelaufen ist, können gemäß der gültigen Friedhofsordnung wieder erworben werden. Die Verlängerung kann 5, 10, 15 oder 20 Jahre betragen.

Bei Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Höchst i. Odw., Frau Willmeroth, Tel.: 06163/708-21, zur Verfügung.

 

Fröhlich, Bürgermeister