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Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. vom 25.03.2024
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. am 27.04.2026 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
1. Änderung der Hauptsatzung vom 25.03.2024
Artikel 1
§ 2 Ausschüsse - wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. vom
25.03.2024 tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Höchst i. Odw., den 30.04.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw.
Fröhlich, Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Höchst i. Odw., 30.04.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw.
Fröhlich, Bürgermeister
