Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Höchst i. Odw. vom 06.03.2026


Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S.698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024, Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), neugefasst durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl 2025 I Nr. 107) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. am 15.06.2026 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen:

 

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen

für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder vom 06.03.2026

 

Artikel 1

§ 2 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Sorgeberechtigten leben) in einer Kindertagesstätte der Gemeinde betreut, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt und Kostenbeiträge wie folgt erhoben: Der höchste tatsächlich zu zahlende Kostenbeitrag ist in voller Höhe zu entrichten, jeder weitere tatsächlich zu zahlende Kostenbeitrag nach § 2 Abs. 1 und 2 wird um 50 % reduziert.

 

Artikel 2

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Höchst i. Odw. vom 06.03.2026 tritt am 01.08.2026 in Kraft.

 

Höchst i. Odw., den 15.06.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw.

Fröhlich, Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Höchst i. Odw., den 15.06.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw.

Fröhlich, Bürgermeister