Schon gewusst? Poolwasser ist Abwasser!


Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gilt Poolwasser als gebührenpflichtiges Abwasser und muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden.

Der Grund dafür liegt in der notwendigen Wasseraufbereitung: Poolwasser wird in der Regel nicht regelmäßig komplett ausgetauscht. Damit es klar und hygienisch bleibt, wird es chemisch behandelt. Dabei kommen unter anderem Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Regulierung des pH-Werts, Flockungsmittel sowie Biozide gegen Algenwachstum zum Einsatz.

Diese Stoffe dürfen jedoch weder in das Grundwasser noch in Oberflächengewässer gelangen. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, chemisch behandeltes Poolwasser im eigenen Garten versickern zu lassen – es wird rechtlich als Abwasser eingestuft.

Zudem darf der heimische Pool nicht über einen bei der Gemeinde Höchst i. Odw. angemeldeten Gartenwasserzähler befüllt werden. Das darüber entnommene Wasser ist ausschließlich für die Garten- und Pflanzenbewässerung sowie für die Viehtränkung vorgesehen.