Sicherung und Unterhaltung von Grabsteinen und Grabeinfassungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Höchst i. Odw.-1


Überprüfung durch die Gemeinde

Unter Hinweis auf § 29 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen durch Bekanntmachung vom 03. März 2023 auf ihre Verpflichtungen hingewiesen, die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal im Jahr, und zwar nach Beendigung der Frostperiode auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder - auf eigene Kosten - durch Fachleute überprüfen zu lassen.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Anlagen ebenfalls zu überprüfen. Diese Überprüfung findet ab der 21. Kalenderwoche statt. Hierbei werden Grabmäler, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, niedergelegt.

 

Bitsch, Bürgermeister