Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung

Zisternen

Zisternen


Zisternen

Die häufigste Art, Regenwasser zu nutzen, ist die „gute alte Regentonne”. Hierbei wird das Regenwasser auf ganz unkomplizierte Art über das Fallrohr eines Gebäudes aufgefangen und zur Gartenbewässerung verwendet. Eine gute Alternative hierzu ist ein unterirdischer Behälter, eine so genannte Zisterne.
Bei der Ermittlung der gebührenrelevanten Fläche werden Dachflächen, die an Zisternen mit einem Fassungs-vermögen von mindestens 1 m³ angeschlossen sind, ganz oder teilweise abgezogen. Die Größe der abzugsfähigen Fläche wird je nach Gegebenheit unterschiedlich ermittelt. Für Zisternen mit Notüberlauf an den Kanal gelten folgende Regelungen: Bei Nutzung nur zur Gartenbewässerung werden je m³ Zisternenvolumen 10 m² von der ermittelten abflusswirksamen versiegelten Fläche abgezogen.
Bei Nutzung der Zisterne nur als Brauchwasser erhöht sich der Abzug auf 20 m² je m³ Zisternenvolumen, und bei Nutzung für Gartenbewässerung und Brauchwasser auf 22 m² je m³ Zisternenvolumen. Höchstens jedoch wird die an die Zisterne angeschlossene Fläche abgezogen.
Dachflächen, die an Zisternen ohne Notüberlauf zum Kanal angeschlossen sind, werden vollständig abgezogen. 

Hinweis:
Bei Zisternen die mit einer Nachfülleinrichtung aus dem Trinkwassernetz ausgestattet sind gilt:
Das Wasser, das aus diesen Nachspeisungen in die Zisterne gelangt, wird bereits über den Hauptwasserzähler gemessen.

Brauchwassernutzung

Für eine Brauchwassernutzung muss die Hausinstallation besonderen Anforderungen entsprechen.
Außerdem muss zur Ermittlung des Brauchwassers eine Wasseruhr eingebaut sein, da für diese Menge Abwassergebühren zu zahlen sind.
Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. ist Brauchwasser aus Zisternen, welches der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird, durch eine Messeinrichtung zu erfassen.
Wenn eine getrennte Brauchwasserzuführung von der Zisterne für WC, Waschmaschinen und Sonstiges genutzt wird, wird dieses Wasser dem öffentlichen Abwasserkanal zugeführt und ist somit gebührenrelevant. Die gemessene Menge ist als zusätzliche Abwassermenge bei der Berechnung der jährlichen Abwassergebühr mit zu berücksichtigen.

Um dieses Wasser nicht doppelt zu messen, ist auch in der Nachspeiseeinrichtung der Einbau eines geeichten Zählers möglich. Dieser Zähler dient als Abzugszähler, d. h., die Menge des über diesen Zähler gemessenen Wassers wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen.

Sowohl der Zähler für das zu Brauchwasserzwecken entnommene Wasser als auch der Zähler für die Nachspeisung sind private Zähler, d. h. der Eigentümer hat den Einbau auf seine Kosten vorzunehmen. Die privaten Zähler müssen gültig geeicht sein und sind daher, gemäß der Eichordnung, alle 6 Jahre gegen gültig geeichte Zähler zu tauschen. Die Eichzeit von sechs Jahren wird durch die Gemeinde überwacht. Die Eigentümer werden angeschrieben, wenn der Zählerwechsel ansteht. Sämtliche Anlagenteile sind von einem zugelassenen Sanitärfachbetrieb abzunehmen. 

Neben der Anschaffung/dem Kauf des Zählers sind noch andere anfallende Kosten pro Zähler zu berücksichtigen: 

für die Abnahme und Verplombung:
gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. müssen für jede Abnahme und Verplombung, auch bei Austausch des Zählers, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € gezahlt werden. 

Die Verplombung darf nur von den folgenden autorisierten Mitarbeitern der Wasserwerke der Gemeinde Höchst i. Odw. vorgenommen werden:

Herr  Wassermeister Gross

01712715539

Herr stellvertretender Wassermeister Rieser

01702254396

für die jährliche Ablesung:
gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Höchst i.Odw. muss für jede Ablesung und Abrechnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € gezahlt werden. 

Hiervon sind Behältnisse oder Zisternen, die ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt werden NICHT betroffen


Aufgrund der vorgenannten Rechtslage, müssen alle Betreiber einer solchen Anlage dafür sorgen, dass diese ordnungsgemäß betrieben wird und die für das Anwesen notwendigen Wasserzähler fachmännisch installieren zu lassen.