Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

SEPA-Mandat bzw. Lastschrifteinzugsverfahren

SEPA-Mandat bzw. Lastschrifteinzugsverfahren


Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung

  • der Grundsteuer und anderer grundstückbezogener Abgaben
  • der Gewerbesteuer
  • der Hundesteuer
  • und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben

wesentlich zu erleichtert
Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen. Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.

 

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuern- und Gebührenhöhe ändert.
  •  Sie sparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen.
  • Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
  • Sie sparen sich die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank
  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
  • Keine Säumnisfolgen wie Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahme
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich
  •  Kein Risiko
  • Mit dem Kontoauszug ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
  • Sie können jeder Abbuchung und von ihrem Geldinstitut die Widergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen


Die Vorteile der Gemeinde

  •  Die arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchung der Zahlungseingänge.
  • Die aufwendigen Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungsangaben.


Was müssen Sie tun?

Bitte füllen Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat aus.
Vordrucke, die zur Teilnahme am Einzugs-Service per SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde Höchst i.Odw. berechtigen, erhalten Sie bei der Gemeindekasse und beim Steueramt Höchst i.Odw. sowie nachfolgend zum Download.