Gewerbesteuer

Gewerbesteuer


Allgemeine Informationen zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde oder Stadt. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb mit seiner objektiven Ertragskraft. Unter "Gewerbebetrieb" ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen.

Grundlage der Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag des Unternehmens bildet die Grundlage der Besteuerung. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes vom Steuerzahler erklärte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der um bestimmte Beträge vermehrt und vermindert wird.

Höhe der Gewerbesteuer

Sämtliche Gewerbesteuerbescheide werden auf Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide (Grundlagenbescheide) des jeweiligen Finanzamtes erlassen.

Die Gemeinde Höchst i.Odw. ist an die in den Gewerbesteuermessbescheiden (Grundlagenbescheide) des Finanzamtes getroffenen Entscheidungen gebunden und hat diese den Gewerbesteuerbescheiden (Folgebescheide) zugrunde zu legen.

Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Finanzbehörde. Die Gemeinde errechnet nur aus Messbetrag und Hebesatz die Gewerbesteuer (Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz).

Der Hebesatz der Gemeinde Höchst beträgt seit dem Jahr 2019 unverändert 380 %.