Hundesteuer

Hundesteuer und Hundemarken


Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Gemeinde selbst über die Höhe der steuerlichen Abgaben entscheidet. Sie wird für das Halten von Hunden als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist somit das Kalenderjahr.
Details regelt die hierfür erlassene Hundesteuersatzung der Gemeinde Höchst i. Odw..

Jeder privat gehaltene Hund ist nach der gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. anzumelden. Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bzw. zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist zu erfolgen.
Informationen und Formulare für eine Hundean- und abmeldung können bei dem Steueramt der Gemeinde Höchst i. Odw. nachgefragt werden. 

Als Hundehalter bzw. -halterin sind Sie zur steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes verpflichtet.
Die Gemeinde führt regelmäßig Kontrollen durch!
Ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz gilt als Ordnungswidrigkeit.
Für jeden nicht angemeldeten Hund erheben die Gemeinde Höchst i. Odw. ein Bußgeld, dass je nach Fall bis zu mehreren tausend Euro reichen kann.

Für das Anmelden bzw. Abmelden von Hunden stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und eine kostenlose Hundesteuermarke. Da auch Hundes sich ausweisen müssen, muss die Hundemarke am Halsband Ihres Hundes außerhalb des Wohnhauses stets sichtbar getragen werden. Ersatzhundemarken sind ebenfalls bei dem Steueramt der Gemeindeverwaltung Höchst i. Odw. erhältlich.

Die Hundesteuermarke verbleibt Eigentum der Gemeinde Höchst i. Odw.

Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 54,- Euro, für den zweiten Hund 84,- Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 102,- Euro.

Abweichend hiervon beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 504,- Euro.

Steuerbefreiungen sind im Rahmen der gültigen Hundesteuersatzungen möglich und werden auf Antrag gewährt. Nähere Auskunft hierüber kann bei unseren freundlichen Mitarbeitern des Steueramtes erfragt werden.

Ansprechpartner der Gemeinde für die Hundesteuer und die Hundemarken ist:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Nachfolgend steht die derzeit aktuell gültige Hundesteuersatzung sowie deren Änderungssatzung zum
Download bereit.