Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024


Aufgrund der Änderung des Passgesetztes zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nach dem 31.12.2023 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.

Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 €) oder ein biometrischer Reisepass (Kosten 37,50 €) ausgestellt. Eine Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige benötigen wir weiterhin die Unterschrift, sowie eine Ausweiskopie, aller sorgeberechtigter Personen, das alte Ausweisdokument, oder falls noch keines vorhanden ist, die Geburtsurkunde des Kindes und ein aktuelles biometrisches Passbild. Außerdem muss das minderjährige Kind bei der Vorsprache beim Einwohnermeldeamt persönlich anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines biometrischen Reisepasses ca. 4 Wochen und die Bearbeitung eines Personalausweises ca. 2 Wochen in Anspruch nimmt. Ab 01.01.2024 ist es dem Einwohnermeldeamt somit nicht mehr möglich, Pässe für Kinder sofort und vor Ort auszustellen. Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Urlaubsplanung!

Ihr Einwohnermeldeamt Höchst i. Odw.