Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer


Korrektur des Meldestatus

Sollte die Nebenwohnung in Höchst i.Odw. nicht mehr bestehen, muss diese bei der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes umgehend abgemeldet werden.

Wird die Nebenwohnung mittlerweile überwiegend genutzt, ist sie nach den melderechtlichen Vorgaben beim Einwohnermeldeamt in unserem Hause zur Hauptwohnung anzumelden. In diesen Fällen (Abmeldung Nebenwohnung oder Anmeldung in Hauptwohnung) benötigen wir keine weiteren Angaben, da wir von unserem Einwohnermeldeamt darüber automatisch unterrichtet werden.
Die Angelegenheit hätte sich dann somit erledigt.

Als Ansprechpartner für Fragen zum Melderecht steht das Einwohnermeldeamtes zur Verfügung:

Keine Mitarbeitende gefunden.