Bekanntmachung Verkaufsoffner Sonntag Sekt und Selters


A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. I S. 434), wird abweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG folgendes bestimmt:

Aus Anlass der Veranstaltung „Sekt & Selters“ mit Autoschau anlässlich des „150-jährigen Jubiläums des Gewerbevereins Höchst i. Odw.“ wird die Öffnung der Verkaufsstellen in den nachstehend aufgeführten Geltungsbereichen am Sonntag, 30. Juni 2024, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten.

Die Freigabe wird für die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf folgenden Bereich beschränkt:

 

 

Groß-Umstädter Straße bis Haus-Nr.12, Aschaffenburger Straße bis Haus-Nr. 14,

Erbacher Straße bis Haus-Nr. 40, Schwanenstraße, Wilhelminenstraße, Bismarckstraße bis

Haus-Nr. 3

 

  1. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
  2. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im „Mümling-Boten“ in Kraft.

 

Begründung:

 

Der geplante verkaufsoffene Sonntag soll aus Anlass der Veranstaltung „Sekt & Selters“ mit Autoschau anlässlich des „150-jährigen Jubiläums des Gewerbevereins Höchst i. Odw.“ stattfinden. Der Gewerbeverein Höchst i. Odw. wurde 1874 gegründet und ist einer der ältesten und größten Gewerbevereine im Odenwaldkreis mit über 100 Mitgliedern aus den Bereichen Handel und Handwerk aber auch Banken, Versicherungen und der Industrie unterstützt er seine Mitglieder sowie die Gemeinde Höchst i. Odw. Er dient gemeinnützigen Zwecken und seine Arbeit ist nicht auf die Erzielung wirtschaftlicher Gewinne ausgerichtet. Die Veranstaltung „Sekt & Selters“ mit Autoschau wird am Sonntag, dem 30. Juni 2024 unabhängig des geplanten verkaufsoffenen Sonntages ausgerichtet.

Es handelt sich um ein Sommerfest für die gesamte Familie, bei der ca. 500 hochwertige Fahrzeuge sowie Oldtimer zur Schau gestellt werden. Bei dem Jubiläumsfest ist mit rd. 4000 Besuchern zu rechnen.

Insoweit resultiert der erwartete Besucherstrom nicht aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntags, sondern aus Anlass der Veranstaltung „Sekt & Selters“ mit Autoschau anlässlich des „150-jährigen Jubiläums des Gewerbevereins Höchst i. Odw.“

Die Gemeinde Höchst i. Odw. ist gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben, wenn die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses (Sekt & Selters mit Autoschau anlässlich des 150-jährigen Jubiläums des Gewerbevereins Höchst i. Odw.) gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht, die Öffnung in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht und erwartet werden kann, dass das Anlassereignis einen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt; dies kann in der Regel bei Anlassereignissen mit einem voraussichtlich beträchtlichen Besucherstrom vermutet werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw., Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst i. Odw., Widerspruch erhoben werden.

 

Fröhlich, Bürgermeister