Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

Grundbesitzabgaben 2


Festsetzung der Fälligkeitstermine

Es besteht die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben im Lastschrifteinzugsverfahren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abbuchen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Wenn ein SEPA -Mandat bereits erteilt wurde, sind die Bankdaten wie folgt angegeben:

Sollte kein Sepa Mandat vorliegen, erscheint folgender Hinweistext:

Bitte erteilen Sie uns für Abbuchungen bzw. Erstattungen ein SEPA-Lastschriftmandat

Um Ihnen die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandats aufzuzeigen, führt Sie der folgende Link zu näheren
Informationen hierüber:






Die Summen der jeweiligen Abgabearten werden grundsätzlich in vier Quartalsraten aufgeteilt, welche am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig werden.

Eine Nachforderung oder Gutschrift (mit Minus gekennzeichnet) aus der Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren unter Punkt 2.1) wird mit der Vorauszahlung der Fälligkeit 15.02. verrechnet.