Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

Grundbesitzabgaben 3


Die Verbrauchsermittlung



Die Berechnung der Gebührenhöhe für Wasser und Abwasser

Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.

Die Festsetzung der Vorausleistungshöhe für die Fälligkeitstermine

Die Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr sind auf Seite 2 des Grundbesitzabgabebescheides ersichtlich.





Grundlage für die Wasser- und Abwassergebührenberechnung ist die Ermittlung des Wasserzählerstandes. Danach erfolgt die Gegenüberstellung des abgerechneten Verbrauches und der bereits geleisteten Vorauszahlung.





Bei dem hier ausgewiesenen „Rechnungsbetrag“ handelt es sich um den Abrechnungsbetrag. Bei einem Betrag, bei dem ein MINUS-Zeichen davorsteht, handelt es sich um ein Guthaben.











Der oben ermittelte Verbrauch wird für die Vorausleistung 2021 zugrunde gelegt.
Hier wird aufgeführt, wie sich die Vorausleistung zusammensetzt. Der Jahresbetrag in Höhe von 640,12 € ist in 4 Raten von jeweils 160,03 € (Abwassergebühr 77,70 €, Wassergeldgebühr 76,95 €, 5,38 € Ust-Betrag) zu zahlen.